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   OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20   

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OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20 (https://dejure.org/2024,2192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2024 - 6 A 776/20 (https://dejure.org/2024,2192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - 6 A 776/20 (https://dejure.org/2024,2192)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1 i. V. m. der Richtlinie zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer ... im Freistaat Sachsen, SächsVerf Art. 18 Abs. 1 i. V. m. der Richtlinie zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen, VwVfG § 49 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. SächsVwVfZG § 1 Satz 1, VwVfG § 48 Abs. 4 i. V. m. SächsVwVfZG § 1 Satz 1, VwVfG § 44 i. V. m. SächsVwVfZG § 1 Satz 1, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. SächsVwVfZG § 1 Satz 1
    Zur Beweislastverteilung, wenn die Auszahlung von Fördermitteln in einer Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid von der Vorlage tatsächlich getätigter Ausgaben abhängig gemacht wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.05.2021 - 2 C 10.20

    Beweislast bei der Rücknahme der Anerkennung von Dienstunfallfolgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen trägt derjenige, der aus einer Norm eine ihm günstige Rechtsfolge ableitet, die materielle Beweislast, wenn das Gericht in Erfüllung seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu seiner vollen Überzeugungsgewissheit ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") weder positiv feststellen noch ausschließen kann (sog. non liquet; vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2021 - 2 C 10.20 -, juris Rn. 19).

    Dass die Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs beim Beklagten läge (vgl. zur Rücknahme: BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2021 - 2 C 10.20 -, juris Rn. 19), ist kein Widerspruch, sondern die Konsequenz der allgemeinen Grundsätze zur Verteilung der Beweislast auf denjenigen, der aus einer Norm eine ihm günstige Rechtsfolge ableitet.

  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre des Klägers fallen und aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 6; v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre des Klägers fallen und aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 6; v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Zweifel daran bestehen freilich deshalb, weil in der Rechtsprechung bislang ein erneuter Beginn der Jahresfrist bei einem bekannten Widerrufsgrund nur ausnahmsweise dann anerkannt ist, wenn die Behörde ihn in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen hat und nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Januar - 10 C 5.17 -, juris Rn. 42 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Unter atypischen Umständen trifft auch denjenigen, der nicht beweislastpflichtig ist, eine verfahrensrechtliche Pflicht oder zumindest eine Obliegenheit, durch substantiierte Angaben über die tatsächlichen Umstände bei der Aufklärung mitzuwirken, mit der Folge, dass das Unterlassen dieser Mitwirkung bei der Beweiswürdigung zu seinen Lasten berücksichtigt werden kann (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, juris Rn. 36; v. 27. September 2006 - 3 C 34/05 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Unter atypischen Umständen trifft auch denjenigen, der nicht beweislastpflichtig ist, eine verfahrensrechtliche Pflicht oder zumindest eine Obliegenheit, durch substantiierte Angaben über die tatsächlichen Umstände bei der Aufklärung mitzuwirken, mit der Folge, dass das Unterlassen dieser Mitwirkung bei der Beweiswürdigung zu seinen Lasten berücksichtigt werden kann (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, juris Rn. 36; v. 27. September 2006 - 3 C 34/05 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2007 - 8 S 2090/06

    Rücknahme einer Steuerbescheinigung über eine Modernisierungsmaßnahme im

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Der Zweck der Jahresfrist besteht darin, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Hinblick auf den Bestand von Verwaltungsakten zu gewährleisten (OVG M-V, Urt. v. 16. Oktober 2013 - 3 L 170/10 -, juris Rn. 45; VGH BW, Urt. v. 5. April 2007 - 8 S 2090/06 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Zweifel daran bestehen freilich deshalb, weil in der Rechtsprechung bislang ein erneuter Beginn der Jahresfrist bei einem bekannten Widerrufsgrund nur ausnahmsweise dann anerkannt ist, wenn die Behörde ihn in der Annahme der Geringfügigkeit zunächst hingenommen hat und nach Fristablauf Kenntnis davon erlangt, dass dieser Widerrufsgrund zusätzliche Gefahren hervorruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Januar - 10 C 5.17 -, juris Rn. 42 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 12.02

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder; Aufwandsentschädigung für

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Zudem gilt eine Ausnahme von den allgemeinen Beweislastgrundsätzen dann, wenn die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht (BVerwG a. a. O. und Urt. v. 30. Januar 2003 - 2 C 12.02 -, juris Rn. 23).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 3 L 170/10

    Städtebauförderungsrecht: Rücknahme eines Investitionszulagenbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20
    Der Zweck der Jahresfrist besteht darin, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Hinblick auf den Bestand von Verwaltungsakten zu gewährleisten (OVG M-V, Urt. v. 16. Oktober 2013 - 3 L 170/10 -, juris Rn. 45; VGH BW, Urt. v. 5. April 2007 - 8 S 2090/06 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 6 A 801/19

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Gesellschaft; Löschung im Handelsregister;

  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20

    Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur;

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

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